- Hegereglement deutsch [445 KB]
- Hegebericht 2008 [46 KB]
- Hegebericht 2009 [38 KB]
- Personalblatt Kant. Hegekommission und Bezirke [60 KB]
Die Kantonale Hegekommission / Kaheko
Auch die Bündner Jägerschaft verfolgt mit der Hege das Ziel, der gesamten Artenvielfalt einen Lebensraum zu erhalten, der eine artgerechte Entwicklung und Verbreitung der Fauna und Flora zum Ziel hat und beschränkt sich nicht mehr nur auf jagdbares Wild. Gemäss der Jagdethik und der Weidgerechtigkeit hat die Jägerschaft die Pflicht, sich hegerisch zu betätigen (keine gesetzlichen Auflagen). Für die Zulassung zur Eignungsprüfung muss ein Anwärter allerdings 50 Stunden Hege als Pflicht ausweisen. Die Jägersektionen sind per Vereinbarung (BKPJV / Departement) verpflichtet, den Kandidaten diese Leistung zu ermöglichen.
Die jährlichen Erhebungen ergeben, dass die Jägerschaft rund 15'100 Stunden und die Kandidaten in einem Vorbereitungsjahr bis 12'000 Stunden (je nach Anzahl Kandidaten) an Einsatz zu Gunsten des Lebensraumes erbringen. Die sogenannte Biotophege ist als Erhalt, Schutz und Verbesserung von Lebensraum zu verstehen und hat die Wildfütterung vielerorts abgelöst. Die Hege erfolgt auf Grund der Kantonalen Hegeverordnung und des Hegereglements des BKPJV.
Für die Hege verantwortlich ist der engere Zentralvorstand des BKPJV mit dem Präsidenten und 6 Mitgliedern. Der Kanton ist analog den Jagdbezirken in 13 Hegebezirke mit je einem Präsidenten und den zugehörigen Jägersektionen eingeteilt. Die Kantonale Hegekommission wird vom Vorstand mit 5 Mitgliedern und den 13 Präsidenten der Bezirke gebildet. Die Bezirkshegekommission besteht aus dem Präsidenten, einem Aktuar (Vizepräsidenten), den Hegeobmännern der zugeteilten Sektionen, den Sektionspräsidenten und dem Wildhüter-Bezirkschef. Verantwortlich für die Hege in der Sektion (Verein) ist der jeweils zuständige Sektionsvorstand.
Um den Bemühungen des Wildes nach Nahrung, Deckung, Schutz und freier Wanderung zu genügen, fördert der Kanton
a) die Biotophege und die Beruhigung der Wildlebensräume;
b) die Ergänzung der Äsungsbedingungen in Notzeiten;
c) die Aus- und Weiterbildung der Jäger.
Im weiteren entrichtet der Kanton den kantonalen Organisationen im Rahmen des Voranschlages Beiträge für
a) die Umsetzung der in den Hegekonzepten aufgeführten Hegemassnahmen;
b) die Durchführung von Rettungsaktionen für Wild und Vögel in ausserordentlichen Notsituationen;
c) die Organisation und Durchführung von Hegetagen.
Die Bemühungen sind in den für jeden Hegebezirk ausgearbeiteten Hegekonzepten enthalten und umfassen in erster Linie die folgenden Massnahmen:
a) Sicherung und Beruhigung, Pflege, Gestaltung und Unterhalt wichtiger Lebensräume für Wild und Vögel;
b) Pflege von Waldrändern, Hecken-, Brut- und Äsungsgehölzen;
c) Bewirtschaftung brachliegender Wiesen;
d) Bau und Unterhalt von Futterstellen.
Im Bereich Schaffung und Unterhalt von Biotopen werden seitens der Hegorganisationen grosse Anstrengungen unternommen, mittels „Wald - Wild - Schonzonen“, regional und jahreszeitlich beschränkt auf das Winterhalbjahr (in der Regel), dem Wild mittels Weggeboten einen ruhigen Wintereinstand zu bieten.
Der Kanton Graubünden stellt jährlich die nötigen Mittel/Geld für die Hegemassnahmen zur Verfügung.
Die von der Jägerschaft erbrachte Leistung wird nicht abgegolten. Auszahlungen für die Bewirtschaftung von Brachflächen erfolgen im für die Landwirtschaft üblichen Rahmen.
Foto: Kurt Gansner Seewis
| nach oben |
