Jagdprüfung
Die kant. Jagdprüfungsverordnung regelt die Bedingungen.
Bei Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an den Administratoren Wildhüter
Gian Fadri Largiadèr, Chapella
(Tel. (081 257 87 35)
gianfadri.largiader@ajf.gr.ch
Im Kanton Graubünden können Sie innerhalb von 15 Monaten die Jagdprüfung ablegen.
Über die Ausschreibung im "Bündner Jäger" und im Amtsblatt des Kantons Graubünden können Sie sich detailliert informieren.
Ablauf der Prüfung
Oktober:
Anmeldung bei den Patentausgabestellen (vgl. Ausschreibung).











